General Terms TableSnappr GmbH

Last updated on 01/10/2024.
 

I. GELTUNGSBEREICH ALLGEMEIN

Für jegliche geschäftlichen Aktivitäten mit uns, der TableSnappr GmbH („TableSnappr“ oder „wir“), Wolfstr. 28, 30519 Hannover, gelten ausschließlich nachfolgende Bedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Rechts.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Unsere nachstehenden Bedingungen gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen, selbst wenn auf diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders Bezug genommen wird.

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen. Verwendet ein Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 

II. VERTRAGSPARTNER / VERTRAGSABSCHLUSS

Der Kaufvertrag bzw. das Nutzungsverhältnis kommt mit uns zustande. Die für den Vertragsschluss verbindliche Sprache ist Deutsch.

Die Darstellung unserer Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Darstellung und Präsentation unserer Produkte dar. Nachdem Sie sich für ein Produkt von uns entschieden haben, prüfen wir eine entsprechende Verfügbarkeit. Erst nach Auftragsbestätigung durch uns kommt der Kaufvertrag/Auftrag zwischen Ihnen und uns zustande. Mit Übergabe der Hardware an das Transportunternehmen oder an Sie und/ oder Bereitstellen der Software/ Dienstleistungen zum Download oder zur Nutzung, geht die Pflicht zur Kaufpreiszahlung (Preisgefahr) auf Sie über. Elektronische Nachrichten, Artikelinformationen o.ä. von uns im Anschluss an eine Bestellung stellen keine Annahme einer Bestellung oder eines Auftrages dar, sofern diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 

Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind unser Angebot und die darin spezifizierten Leistungen maßgebend. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers bzw. unseren eigenen Spezifikationen nach Maßgabe der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und die von Ihnen beabsichtigten zu erzielenden Ergebnisse bei Ihnen. Entsprechendes gilt für das Zusammenwirken einzelner Komponenten. Wir sind berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

 

III. PREISE / LIEFERUNG

Alle unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich anfallender Versandkosten. Es gelten grundsätzlich jeweils die Preise zum Zeitpunkt unseres Angebots/ Ihrer Bestellung, sofern nicht abweichende Preise gesondert vereinbart wurden. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der Einziehung gehen zu Ihren Lasten. Wechsel werden nicht entgegengenommen.

Die Rechnung erhalten Sie nach dem Versand der Ware / Bereitstellung zur Nutzung per E-Mail, mit der Ware oder per Post.

Wir liefern grundsätzlich im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist nach Absprache möglich.

 

IV. BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung mit dort ausgewiesenem Zahlungsziel.

Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft Ihrerseits begründen (z.B. bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr das Vermögen) und bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen sowie gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

Kommen Sie einer entsprechenden Aufforderung zur Zahlung nicht innerhalb einer Nachfrist von 10 Tagen nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.

 

V. LEISTUNGSZEITEN UND RÜCKTRITTSRECHT BEI NICHTEINHALTUNG / VERZÖGERUNG DES LIEFERTERMINS

Wir erbringen unsere Leistungen montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten. Etwaige abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich getroffen werden.

Liefer- und Leistungszeitangaben in der jeweiligen Auftragsbestätigung erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

Ist die Nichteinhaltung beziehungsweise Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass wir uns bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befinden. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir Ihnen baldmöglichst mit. Wir haben auch das Recht, bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder für den Fall, dass wir ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche, ganz oder teilweise vom Vertrage zurücktreten.

Für den Fall der Leistungsverhinderung, die auf höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, von mehr als sechs Wochen, sind wir und Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den soeben genannten Gründen, besteht ein Rücktrittsrecht nur für Sie. Für den Rücktritt durch Sie ist erforderlich, dass Sie uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt haben.

Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten Ihrerseits voraus, sofern diese erforderlich ist.

Bei Verzug Ihrerseits wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.

 

VI. EIGENTUMSVORBERHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Bei Zahlungsverzug können wir die Ware herausverlangen. Ihr Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, mit der Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen. Rücknahme- und Verwertungskosten der Ware tragen Sie. Werden die Kosten der Verwertung nicht anders nachgewiesen, betragen sie 25 Prozent des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Die Rücknahme der Ware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, sofern dies von uns ausdrücklich erklärt wird.

 

VII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN IHRERSEITS

Sie räumen uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung unserer Leistungen ein, sofern dies für diese Leistung erforderlich und zuvor kommuniziert ist. Während der Vorbereitung und der Durchführung der Arbeiten ist jede notwendige und zumutbare Unterstützung zu gewähren.

Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen eigenen Geräte und Programme verantwortlich. Sie werden alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf Ihre Kosten zur Verfügung stellen, sofern sie nicht ausdrücklich von uns geschuldet sind.

 

VIII. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN GEGENÜBER UNTERNEHMERN

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen oder sonstige Werbeaussagen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung. Nach dem Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Uns ist die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen.

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

 

IX. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesen Fällen haften wir unbeschränkt, namentlich wenn

  • die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen,
  • die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
  • die geltend gemachten Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen,
  • wir wegen anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit haften, d.h. die Erfüllung des Vertrages von Anfang an für uns unmöglich war,
  • bei Garantieversprechen oder einem Beschaffungsrisiko, soweit vereinbart und wir hieraus haften.

Bei Verletzung von sog. Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, wenn wir wie oben beschrieben unbeschränkt haften.

Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen.

 

X. LIZENZ- UND URHEBERRECHTE, NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Sie sind verpflichtet, unsere sowie die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.

Sie sind berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstige Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheber- und weitergehende Nutzungsrechte verbleiben bei uns. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

Die Nutzung unserer Produkte unterliegt unseren Allgemeinen Nutzungs- und Supportbedingungen.

 

XI. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden entsprechend unserer Datenschutzerklärung gespeichert und genutzt.

 

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sind Sie Unternehmer, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen Hannover.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Insbesondere bleibt der Vertrag für beide Seiten wirksam.

Wenn und soweit diese Bedingungen in anderer, als in deutscher Sprache erscheinen, ist für die Auslegung und bei Konflikten die deutsche Fassung maßgeblich.